Richtig vererben und schenken unter Berücksichtigung der neuen Erbrechts- und Steuerreform. Zum 01.01.2010 wurde das Erbrecht geändert. Es wurde Zeit, einige erbrechtliche Regelungen der heutigen Gesellschaft anzupassen: Begründet die Pflege eines Menschen einen Anspruch, etwas zu erben? Kann man den Pflichtteil verweigern? Die aktuellen Grundsätze des Vererbens und Schenkens werden an diesem Abend erläutert. Ebenso kommen folgende Themen zum Gespräch: Kann ich mein Vermögen vererben, wem ich will? Warum gibt es für die nahen Angehörigen einen Pflichtteil? Kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht aushöhlen? Wie kann der Pflichtteilberechtigte seinen Anspruch durchsetzen? Warum brauchen Ehegatten, Geschiedene, Alleinerziehende ein besonderes Testament? Ist mein Testament noch aktuell? Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht. Anmeldung bitte spätestens 5 Tage vor Termin